Wie Sie bereits aus der Presse bzw. den Medien mitbekommen haben, werden aufgrund einer neuen Grundsteuerreform alle Grundstücke in Deutschland zum 01.01.2022 neu bewertet.
Aus diesem Grund werden Sie derzeit vom Finanzamt durch ein Schreiben aufgefordert, Feststellungserklärungen für diese Grundstücke abzugeben. Diese sind im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 auszufüllen und beim Finanzamt elektronisch einzureichen.
Grundsätzlich kann diese Feststellungserklärung von Ihnen selbst erstellt werden. Hierzu müssen Sie, wie im Schreiben vom Finanzamt erläutert, ein Elster-Zertifikat beantragen.
Alternativ können auch wir gerne für Sie diese Feststellungserklärung erstellen und beim Finanzamt einreichen. Wenn Sie dies wünschen, lassen Sie uns bitte das jeweilige Schreiben vom Finanzamt, sowie die beigefügte Checkliste ausgefüllt zukommen (für jede Einheit benötigen wir eine separate Checkliste).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Dienstleistung gesondert abrechnen müssen.
Unser Honorar hierfür beträgt für Grundstücke in Baden-Württemberg 250,-€ netto pro Einheit. Bei Grundstücken außerhalb Baden-Württembergs erhöht sich das Honorar je nach Zeitaufwand.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.