Wir möchten Sie mit diesem Rundschreiben über die gegenwärtig beantragbare Corona Hilfe Phase 4 informieren.

Aktuell ist die Überbrückungshilfe 4 – Fördermonate Januar bis Juni 2022 – beantragbar.

Antragfrist ist der 15. Juni 2022.

Voraussetzung für einen Antrag ist, wie bei den bisherigen Überbrückungshilfen auch, ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30% innerhalb eines Monats im Vergleich zum Umsatz aus dem jeweiligen Monat aus 2019.

Gefördert werden die betrieblichen Fixkosten. Diese Förderung ist wie folgt gestaffelt:

  • Bei 30 – 50 % Umsatzrückgang, erhalten Sie 40%
  • Bei 50 – 70 % Umsatzrückgang, erhalten Sie 60%
  • Bei mehr als 70 % Umsatzrückgang, erhalten Sie 90 % Ihrer betrieblichen Fixkosten.

Mit der Überbrückungshilfe 4 sind keine Förderungen von Umbaumaßnahmen oder Digitalisierungskosten mehr möglich.

Sollten Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe 4 wünschen, benötigen wir bis spätestens 15. Mai 2022 die Buchhaltungsunterlagen bis einschließlich April 2022, sowie die Umsatzschätzungen für Mai und Juni 2022.

Alternativ können Sie uns auch für den gesamten Förderzeitraum die Umsätze geschätzt angeben.

Wir möchten Sie noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Umsatzrückgänge coronabedingt sein müssen. Dies muss von Ihnen im Antrag versichert und mit Ihrer Unterschrift bestätigt werden. Auf Nachfrage der L-Bank ist eine ausführliche Begründung des coronabedingten Umsatzrückgangs einzureichen. Umsatzrückgänge, die auf anderen Gründen (Lieferschwierigkeiten, Preissteigerungen etc.) beruhen, sind nicht förderfähig.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.