im Januar 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen die Verlängerung der Überbrückungshilfe in Form einer vierten Phase beschlossen.

Damit sind aktuell zwei Corona-Hilfen beantragbar:

  • Überbrückungshilfe 3 Plus

Förderzeitraum: Juli 2021 bis Dezember 2021

Antragsfrist: 31. März 2022

  • Überbrückungshilfe 4

Förderzeitraum: Januar 2022 bis März 2022

            Antragsfrist: 30. April 2022

Notwendige Unterlagen sind für unsere Bearbeitung bitte bis Ende März einzureichen.

Beide Hilfen haben dieselben Voraussetzungen wie die letzten Überbrückungshilfen.

Es muss ein Corona bedingter Umsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum gleichen Monat in 2019 vorliegen.

Gefördert werden die Fixkosten des Unternehmens.

Sollten Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe 3 Plus in Betracht ziehen und bis zum 15.02.2022 nicht von uns gehört haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.