Bezüglich der Überbrückungshilfe 3 wurden neue Informationen bekannt gegeben.

  • Die Antragfrist wurde auf den 31. Oktober 2021 verlängert.
  • In unserem letzten Informationsschreiben hatten wir Ihnen eine Liste der Dehoga beigefügt, die berücksichtigungsfähige Maßnahmen für Hygiene-, Digitalisierungs- und Umbaumaßnahmen enthalten hatte. Diese Liste wurde nun von offizieller Seite zurückgezogen. Dies hat nun zur Folge, dass wir keine genaueren Informationen darüber haben, welche Maßnahmen tatsächlich berücksichtigt werden können.
  • Zwingend notwendig für alle Maßnahmen ist ein schlüssiges Hygienekonzept, welches die Notwendigkeit der Maßnahmen, aufzeigt. Vorlagen und Informationen zu solchen Konzepten finden Sie bei den Industrie- und Handelskammern oder der Dehoga. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir diese der Bewilligungsstelle in der nächsten Zeit eventuell vorlegen müssen. Wir bitten Sie daher, falls noch nicht geschehen, um Erstellung eines solchen Konzeptes.
  • Insbesondere betroffen sind die Maßnahmen für die Instandhaltungen, bauliche Maßnahmen, Hygienemaßnahmen und Digitalisierung. Bei diesen Punkten wird nun gefordert, dass diese Pandemie-bedingt, notwendig und verhältnismäßig sein müssen. Dies bedeutet insbesondere, dass diese zwingend zur Existenzsicherung aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie angefallen sind.
  • Die Maßnahmen wurden auch dahingehend eingeschränkt, dass bauliche Maßnahmen, die schon vor der Pandemie notwendig gewesen wären, nicht mehr unter die förderfähigen Kosten fallen (kein Abbau von Investitionsstau).

Wir hoffen, in absehbarer Zeit von den zuständigen Stellen offizielle Angaben zu erhalten, welche Maßnahmen gefördert werden und welche nicht.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.