In den letzten Wochen hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe 3 überarbeitet. Mit einer kurzen und kompakten Zusammenfassung wollen wir Sie nun über die Änderungen informieren. In Anlage finden Sie noch einmal die kompletten Informationen zum Nachlesen.

Neuerungen zur Überbrückungshilfe 3

Beispiele für Digitalisierungs- und Hygienemassnahmen

Folgende Punkte wurden angepasst:

  • Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70% werden nun 100% der ansetzbaren Fixkosten erstattet.
  • Das Land Baden-Württemberg stockt die Überbrückungshilfe 3 mit einem fiktiven Unternehmerlohn von pauschal 1000 € auf.
  • Ergänzt wurde die Überbrückungshilfe 3 zudem um den sogenannten Eigenkapitalzuschuss. Dieser wird gezahlt, wenn im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 in mindestens drei (nicht notwendigerweise aufeinanderfolgen) Monaten ein Umsatzrückgang von 50% vorliegt. Bei Vorliegen dieser Voraussetzung werden folgende Zahlungen gewährt:
    • 25 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in drei Monaten,
    • 35 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in vier Monaten,
    • 40 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in fünf oder mehr Monaten.
    • Sollte nur in einem oder zwei Monaten ein Umsatzrückgang von mehr als 50% vorliegen, wird kein Zuschuss gewährt.

Es werden nur Monate berücksichtigt, für die Überbrückungshilfe III beantragt wurde. Bei Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, wird im jeweiligen Monat November und/oder Dezember ein Umsatzrückgang von 50 Prozent angenommen

  • Als Anlage angefügt finden Sie eine Auflistung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e.V. (DEHOGA).

Die DHOGA hat eine Übersicht über mögliche Ansetzbare Kosten im Rahmen der Digitalisierung und möglicher Hygienemaßnahmen erstellt. Gerne können Sie hierauf einen Blick werfen um sich einen Überblick über mögliche ansetzbare Kosten zu verschaffen.

Wenn Sie die Überbrückungshilfe 3 beantragen möchten, verweisen wir Sie nochmals auf unser Rundschreiben vom 19.02.2021, welches Sie auch auf unserer Webseite unter „Aktuelles“ finden. Bitte tragen Sie in der Tabelle Ihre Umsätze für die Monate bis Juni 2021 ein und lassen Sie uns diese zukommen. Ohne diese ist uns eine vorherige Prüfung nach dem Anspruch nicht möglich.

Wir werden uns nach Erhalt und Prüfung dieser Tabelle mit Ihnen in Verbindung setzen.