Anbei die neusten Entwicklungen zu den aktuellen Corona-Hilfen:

Überbrückungshilfe 3:

seit dem 10. Februar 2021 kann nun ab sofort die Überbrückungshilfe 3 beantragt werden. Hierzu finden Sie in Anlage ein ausführliches erstes Informationsschreiben, in dem Sie die wichtigsten Informationen hierzu finden.

Ab kommender Woche werden wir mit der Prüfung der Voraussetzungen, sowie der Bearbeitung der Anträge beginnen. Wir werden uns diesbezüglich nach einer vorläufigen Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten Sie bis Mitte März keine Rückmeldung von uns erhalten haben, können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen.

Die wichtigsten zu berücksichtigenden Eckpunkte sind:

–       Es ist lediglich EINE Antragsstellung für den gesamten Förderzeitraum (Januar bis Juni 2021) möglich.

–       Gefördert wird jeder einzelne Monat, in dem ein Umsatzrückgang von mindestens 30% gegenüber dem Vergleichsmonat aus 2019 vorliegt.

–       Eine Antragsstellung ist voraussichtlich bis zum 31. August 2021 möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

Stabilisierungshilfe 2 (nur für Beherbergung und Gastronomie):

Das Land Baden-Württemberg hat zusätzlich zu der Überbrückungshilfe 3 ein weiteres Förderprogramm für die Beherbergungs- und Gastronomiebranche auf den Weg gebracht.

Folgende bisher bekannte Eckpunkte sind:

–       Der Förderzeitraum beläuft sich auf Januar bis März 2021.

–       Voraussetzung ist ein Liquiditätsengpass für den jeweiligen Monat (Verlust).

–       Für die Monate Januar bis März 2021 kann nur entweder die Stabilisierungshilfe 2 ODER die Überbrückungshilfe 3 beantragt werden. Eine Antragsstellung für beide Hilfen ist nicht möglich für diesen Förderzeitraum.

–       Die Höhe der Förderung beträgt 3.000,-€ je Betrieb, sowie 2.000,-€ je Mitarbeiter (umgerechnet in Vollzeitstellen), jedoch MAXIMAL bis zur Höhe des Verlustes im jeweiligen Monat.

–       Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Ende Februar/Anfang März 2021 bis Ende April möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/

Rundschreiben