Einige Unternehmen und Freiberufler sind von den Schließungsverordnungen der Länder aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.10.2020

(„Teil-Lockdown“) betroffen.

Als weitere staatliche Hilfsmaßnahme für Betroffene Betriebe wurde die „Novemberhilfe“ eingerichtet. Die hierzu erforderlichen Anträge können ab der letzten November-Woche 2020, voraussichtlich ab 25.11. gestellt werden.

Alle Betroffenen, die die Voraussetzungen für die „Novemberhilfe“ erfüllen, sollten sich beraten lassen, ob es vorteilhaft ist, diese außerordentliche Wirtschaftshilfe in Anspruch zu nehmen.

Aus diesem Grund übersenden wir Ihnen zur Erst-Information im Anhang den Mandanten-Informationsbrief zur „Novemberhilfe“. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Bitte vereinbaren Sie bei Interesse rechtzeitig einen Besprechungstermin.

Mandanteninformationsbrief zur Corona-Novemberhilfe – Stand 13.11.2020