Viele Unternehmen und Freiberufler sind nach wie vor vom Corona-bedingten Einbruch betroffen.

Als weitere staatliche Hilfsmaßnahme wurde die Corona-Überbrückungshilfe um eine Phase 2 für die Fördermonate September bis Dezember 2020 verlängert. Die hierzu erforderlichen Anträge können nunmehr gestellt werden.

Alle Betroffenen, die die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe erfüllen, sollten sich beraten lassen, ob es vorteilhaft ist, diese Überbrückungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Aus diesem Grund übersenden wir Ihnen zur Erst-Information im Anhang den Mandanten-Informationsbrief zur Corona-Überbrückungshilfe Phase 2. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Und wie bereits in Phase 1: Die Zeit eilt. Der Antrag muss bis zum 31.12.2020 gestellt werden.

Wir werden in den kommenden Tagen für Sie die Voraussetzungen prüfen. Sollten wir zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Sie den Antrag stellen können, werden wir uns in den nächsten Tagen bei Ihnen melden. Sollten Sie bis Mitte November nichts von uns gehört haben, dennoch der Meinung sein, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich gerne auch bei uns melden.

Mandanteninformationsbrief