Die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe Phase 2 liegen nun vor.

  • Die Phase 2 betrifft die Fördermonate September bis Dezember 2020.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Zeitraum zwischen April und August 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% gegenüber dem Vorjahr hatten

ODER

in dem Zeitraum April bis August 2020 insgesamt einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahr hatten.

  • Die Höchstbeträge der Förderung mit 3.000,-€ bzw. 5.000,-€ pro Monat entfallen für die Phase 2.
  • Eine Antragstellung soll ab Mitte Oktober möglich sein. Ein genaues Datum liegt derzeit aber noch nicht vor.

Wir werden Sie im Laufe der nächsten Woche noch einmal über den aktuellen Stand und die Einzelheiten informieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.