Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen.

Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.

Anträge hierfür können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden.

Weitere Details und Voraussetzungen hierzu liegen bisher noch nicht vor.

Die Antragsstellung für die 1. Phase für die Fördermonate Juni bis August 2020 können noch bis zum 30. September 2020 gestellt werden.

Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 noch einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Sobald uns nähere Informationen zu der 2. Phase der Überbrückungshilfe vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.