Die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe sind nun beschlossen und dokumentiert:
Für die Monate April / Mai 2020 muss im Vergleich zu April / Mai 2019 ein Umsatzeinbruch von mindestens 60 % vorliegen.
Diese Voraussetzungen prüfen wir hier im Hause und melden uns bei denjenigen, bei denen nach unserer Ansicht mindestens 60 % Umsatzeinbruch vorliegen.
Bitte prüfen Sie die Voraussetzung auch selbst und melden Sie sich bei uns, wenn Sie der Meinung sind, darunter zu fallen.
Für alle Gastronomen und Hotelbetreiber steht von dem Land BW eine Stabilisierungshilfe bereit. Voraussetzung ist, dass die laufenden Einnahmen nicht ausreichen, die Ausgaben zu decken. Es muss ein Defizit vorliegen.
Der Förderungszeitraum betrifft Mai bis November 2020 für 1, 2 oder auch 3 Monate.
Bitte lesen Sie sich die beigefügte Mandanteninformation aufmerksam durch.
Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden.
Mandanteninformationsbrief Corona-Überbrückungshilfe – Stand 12.07.2020