Derzeit gibt es weitere Programme für eine Corona-Hilfe.

Konkret ist es eine „Überbrückungshilfe“ vom Bund, welche branchenunabhängig ist, sowie eine „Stabilisierungshilfe“ für das Hotel- und Gaststättengewerbe vom Land Baden-Württemberg.

Die Voraussetzungen und Anträge für die Stabilisierungshilfe liegen bereits vor und sind online unter folgendem Link abrufbar

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/

Die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe liegen bereits teilweise, aber noch nicht vollumfänglich, vor. Eine Antragsstellung ist noch nicht möglich. Diese sollte in den nächsten Tagen möglich sein.

Die bereits vorliegenden Informationen finden Sie unter folgendem Link

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-corona/

Für das Hotel- und Gaststättengewerbe besteht ein Wahlrecht, welches Förderprogramm sie in Anspruch nehmen. Daher ist zu empfehlen mit der Antragsstellung noch zu warten bis die Anträge für die Überbrückungshilfe vorliegen, damit das passende Hilfspaket gewählt werden kann.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Weitere Hinweise für Hotels und Gaststättengewerbe:

Nach Information vom Bundesministerium für Finanzen vom 02.07.2020 wird es nicht beanstandet, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z.B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten, Frühstück) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30% des Pauschalpreises angesetzt wird.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.