Wir hoffen, Sie sind gesund und haben auch das Informationschaos unbeschadet überstanden.

In den vergangenen Tagen wurden verschiedene Maßnahmen und Entscheidungen getroffen und wir können Ihnen heute einigermaßen verlässliche Informationen geben:

1)    Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit wurde zwischenzeitlich von vielen Betrieben beantragt. Soweit wir sehen, werden die Anträge reibungslos bearbeitet und genehmigt. Es gelten immer noch unsere Informationen per Email vom 16.03.2020.

Eine Frage ist aufgetaucht: kann ich als Arbeitgeber freiwillig die vom Arbeitsamt bezahlten Leistungen ( 60 oder 67%) aufstocken auf zum Beispiel 80%? Dies ist möglich.

2)    Sozialversicherung

Die dieser Tage (Freitag, den 27.03.2020) fälligen Beiträge zur Sozialversicherung werden auf Antrag gestundet.  Anträge müssen an die Krankenkasse, welche die Beiträge einzieht, gestellt werden. Die Stundung erfolgt wohl nur kurzzeitig!

3)    Steuerstundungen

Das Finanzamt ist gehalten, Stundungsanträge großzügig zu bearbeiten. Auch Stundungsanträge zur Umsatzsteuervoranmeldung sind möglich. Die Details wie auch das entsprechende Antragsformular fügen wir dieser Email als Anlage bei. Stundungsanträge zur Umsatzsteuervoranmeldung müssen, falls Sie dem Finanzamt eine Abbuchungsermächtigung gegeben haben und wir die Meldungen direkt an das Finanzamt geben, über uns gestellt werden.

4)    Zuschüsse

Hier handelt es sich für Sie um das wohl wichtigste und beste Instrument zur Verbesserung der finanziellen Lage Ihres Unternehmens:

Es gibt Zuschüsse auf Antrag vom Land Baden-Württemberg und vom Bund.

Die Beantragung der Zuschüsse beim Land Baden-Württemberg ist nach unseren Informationen ab heute Abend online möglich. Wir gehen davon aus, dass es zu technischen Problemen kommen wird und bitten Sie um Geduld. Bitte versuchen Sie den Zugriff gegebenenfalls morgen und in den folgenden Tagen. Das zu verwendende Formular und die Details entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beigefügten Link.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente haben wir für Baden-Württemberg im Moment keine Information. Für Bayern gilt Folgendes:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Wir gehen davon aus, dass dieser Faktor auch für Baden-Württemberg übernommen wird.

Die Beantragung der Zuschüsse beim Bund ist noch nicht möglich, voraussichtlich ab kommender Woche.

5)    Kredite

Sollten all diese Möglichkeiten für Ihr Unternehmen nicht ausreichen, gibt es noch die Möglichkeit, vereinfacht Kredite zu erhalten. Auch diesbezüglich fügen wir eine Anlage mit Informationen der L-Bank Baden-Württemberg bei.

Es gilt wie immer: für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung.

Antragsformular Steuererleichterungen

Stundungsanträge Umsatzsteuervoranmeldung

LBank Hilfsangebote Corona

Gewerbesteuerliche Maßnahmen

Steuerliche Maßnahmen