Die Informationen, leider auch Gerüchte, überschlagen sich.

Die Betriebe benötigen neben der Möglichkeit von Kurzarbeit zum Teil weitere Hilfen.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, was als eine echte Hilfe (Zuschuss) geplant ist und was „nur“ als Darlehen.

Unser Abgeordneter, Herr Patrick Rapp, informiert uns soeben wie folgt:

Das Land Baden-Württemberg plant als erste Maßnahme die Gewährung von echten Zuschüssen.

Eine Förderung im Rahmen eines einmaligen Zuschusses in Höhe von

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige,
  • 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.

Die Beantragung der Mittel soll über ein online-Formular unbürokratisch möglich sein und ab Mittwoch dieser Woche zur Verfügung stehen.. Das Online-Formular finden Sie / findet Ihr auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

Hinweis:

Es handelt sich dabei ausschließlich um die Soforthilfe des Landes – die Soforthilfe des Bundes kommt gesondert ab voraussichtlich Mittwoch.

Wir werden Sie selbstverständlich weiter unterrichten und stehen, wie immer, für Rückfragen zur Verfügung.