Die Informationen, leider auch Gerüchte, überschlagen sich.
Die Betriebe benötigen neben der Möglichkeit von Kurzarbeit zum Teil weitere Hilfen.
WICHTIG: Bitte beachten Sie, was als eine echte Hilfe (Zuschuss) geplant ist und was „nur“ als Darlehen.
Unser Abgeordneter, Herr Patrick Rapp, informiert uns soeben wie folgt:
Das Land Baden-Württemberg plant als erste Maßnahme die Gewährung von echten Zuschüssen.
Eine Förderung im Rahmen eines einmaligen Zuschusses in Höhe von
- 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige,
- 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
- 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
- 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.
Die Beantragung der Mittel soll über ein online-Formular unbürokratisch möglich sein und ab Mittwoch dieser Woche zur Verfügung stehen.. Das Online-Formular finden Sie / findet Ihr auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
Hinweis:
Es handelt sich dabei ausschließlich um die Soforthilfe des Landes – die Soforthilfe des Bundes kommt gesondert ab voraussichtlich Mittwoch.
Wir werden Sie selbstverständlich weiter unterrichten und stehen, wie immer, für Rückfragen zur Verfügung.